Blitzerfallen im Ausland – was tun?
Ob mit erhöhter Geschwindigkeit erwischt oder bei Rot über die Ampel: Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, muss sich an die Verkehrsregeln halten, die in dem jeweiligen Land gelten. Ansonsten drohen, wie in Deutschland auch, Bußgelder, die von Land zu Land unterschiedlich hoch ausfallen. Oftmals erhalten Verkehrssünder ihren Strafzettel nicht direkt vor Ort, sondern der Bußgeldbescheid aus dem europäischen Ausland wird ihnen zugestellt, wenn sie zurück in Deutschland sind. Da Strafzettel ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden, lohnt es sich nicht, ein Ticket aus dem Ausland zu ignorieren. Vielmehr ist es ratsam, einen Strafzettel nach Möglichkeit direkt vor Ort zu zahlen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Welche Länder Bußgelder in Deutschland eintreiben können
Grundsätzlich gilt: Bußgelder aus dem EU-Ausland und der Schweiz werden in Deutschland vollstreckt. Möglich ist diese grenzüberschreitende Vollstreckung aufgrund eines entsprechenden Abkommens zwischen den Ländern der Europäischen Union. Eine Ausnahme bildet Österreich. Hier werden Bußgelder bereits ab einer Höhe von 25 Euro eingefordert. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise Norwegen, Liechtenstein oder Großbritannien können in Deutschland nicht vollstreckt werden.
Zuständig für diese nachträgliche Vollstreckung ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz, das die Zahlungen von Verkehrssündern im Ausland eintreibt. Die ausländischen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, wenn ein Fahrer aus Deutschland sein „Knöllchen“ nicht direkt vor Ort bezahlt hat.
Wichtig: Das Vollstreckungsabkommen regelt nur die Eintreibung von Bußgeldern. Ein Verkehrsverstoß im Ausland führt nicht zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Fahrverbot, das im Ausland verhängt wird, kann auch nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Einer ausländischen Behörde ist es nicht möglich, einem Fahrer die deutsche Fahrerlaubnis zu entziehen.
Doch Achtung, eine drohende Vollstreckung in dem Land, in dem das Bußgeld verhängt wurde, bleibt je nach Verjährungsfrist einige Jahre lang bestehen. Bereisen Verkehrssünder dieses Land dann erneut, müssen sie damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid bei Kontakt mit den ausländischen Behörden, etwa dem Zoll, vollstreckt wird – gern auch mit einem ordentlichen Verspätungszuschlag. In Italien etwa verjähren Bußgelder erst nach fünf Jahren.
Wie teuer kann es werden, wenn ich im Ausland geblitzt werde oder eine rote Ampel überfahre?
Die Bußgelder, die im Ausland erhoben werden, variieren von Staat zu Staat. Häufig sind sie allerdings erheblich höher als die Bußgelder für vergleichbare Verkehrsvergehen in Deutschland. Das gilt insbesondere für Geschwindigkeitsüberschreitungen in europäischen Ländern. Zum einen liegt das an den im jeweiligen Land geltenden Geschwindigkeitsgrenzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowohl inner- als auch außerorts ist in vielen Fällen deutlich niedriger als in Deutschland. Freie Fahrt auf Autobahnen wie in Deutschland gibt es beispielsweise nirgendwo sonst. Zum anderen sind Bußgelder für vergleichsweise geringe Tempoverstöße oft höher, unter anderem zum Beispiel in der Schweiz oder in Frankreich. Auch einen Toleranzabzug gibt es nicht überall.
Tipp: Schnell zahlen lohnt sich
Manche europäischen Länder gewähren hohe Rabatte auf das Bußgeld, wenn es innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu 50 Prozent Nachlass sind je nach Land und Verkehrsverstoß möglich. Solche länderspezifischen Rabatte geben etwa Spanien, Belgien, Slowenien, Frankreich, Griechenland oder Großbritannien.
Verkehrssünden im Ausland: Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Wer einen Strafzettel im europäischen Ausland nicht zahlt, dem droht ein Vollstreckungsverfahren (siehe weiter oben) in Deutschland. Ausländische Geldbußen werden ab einer Höhe von 70 Euro (inklusive Bearbeitungsgebühren) von deutschen Behörden vollstreckt. Zu dem eigentlichen Bußgeld kommt dann noch eine Bearbeitungsgebühr hinzu.
Auch bei Strafzetteln, die unter der Bagatellgrenze von 70 Euro liegen, ist es ratsam, sie direkt zu begleichen. Ansonsten erleben Fahrer womöglich bei der nächsten Einreise in das Land eine unangenehme Überraschung. Offene Bußgeldbescheide verjähren in manchen Ländern erst nach vier (Spanien) oder sogar fünf Jahren (Italien). Säumige Verkehrssünder könnten also auch deutlich später bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder auch bei der Passkontrolle am Flughafen auffallen.
Einspruch einlegen
Betroffene können bei Zweifeln am Tatvorwurf oder anderen Missverständnissen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes im Ausland einlegen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, hierfür die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beanspruchen.