Der Bußgeldkatalog – einheitliche Strafen für Vergehen im Straßenverkehr

Was ist der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog heißt korrekt Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und ist ein wichtiger Pfeiler des deutschen Verkehrsrechts. Er ist das zentrale Regelwerk für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In dieser Rechtsverordnung ist festgelegt, welche Sanktionen für welche Verkehrsverstöße in Deutschland verhängt werden. 

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und Abstandsverletzung: Der Bußgeldkatalog bestimmt, in welchen Fällen eine Geldbuße festgesetzt wird und unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer ein Fahrverbot verhängt werden soll. Wer also einen Verstoß begeht, kann das zu erwartende Bußgeld und weitere Strafen im Bußgeldkatalog ablesen. Der Bußgeldkatalog gewährleistet einheitliche und transparente Strafen für Vergehen im Straßenverkehr und soll Verkehrsteilnehmer zu einem verantwortungsvollen Verhalten motivieren. 

Wichtig: Die im Bußgeldkatalog genannten Beträge sind sogenannte Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Die zuständige Behörde oder das Gericht können im begründeten Einzelfall auch abweichende Strafen aussprechen. 

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Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Für geringfügige Vergehen wie etwa ein Parkverstoß ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder das Missachten der Anschnallpflicht werden häufig nur Verwarnungsgelder verhängt, die ebenfalls im Bußgeldkatalog gelistet sind. Erhebliche Tempoverstöße, Abstandsverletzungen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss werden hingegen mit empfindlicheren Strafen geahndet – es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. 

Achtung: Die Regelsätze erhöhen sich, wenn zusätzlich zum Vergehen eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegt.

Häufige Verkehrsverstöße im Überblick

Im Bußgeldkatalog werden alle denkbaren Verstöße im Straßenverkehr gelistet, die zu Verwarnungsgeldern, Geldbußen, Punkten im Fahreignungsregister und sogar zu einem Fahrverbot führen können. Die Klassiker in der Übersicht: 

  • Parken im Halte- oder Parkverbot
    Mal eben kurz in zweiter Reihe halten, Parken im Parkverbot oder ohne Parkschein – für viele Fahrer ist Falschparken ein Kavaliersdelikt. Doch häufig sind Falschparker ein gefährliches Hindernis. Der Bußgeldkatalog sieht für das falsche Halten und Parken verschiedene Sanktionen vor. Das beginnt bei einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro und endet mit Verstößen, für die es neben einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro auch einen Punkt in Flensburg gibt.

  • Handynutzung am Steuer
    Die bloße Handynutzung am Steuer zieht ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar einem Unfall, können härtere Strafen verhängt werden.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
    Ein Tempoverstoß führt zu einem Bußgeld, dessen Höhe von der Überschreitung und dem Ort des Verstoßes abhängt. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind ebenfalls mögliche Folgen. 

  • Rotlichtverstoß
    Das Überfahren einer roten Ampel kann unterschiedliche Sanktionen bis hin zu einem Fahrverbot nach sich ziehen. Im Wesentlichen hängt es davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war, als sie überfahren wurde.

  • Abstandsvergehen
    Wer zu dicht auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, stellt eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Halten sich Fahrer nicht an den Mindestabstand, der so groß sein muss, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes gefahrlos gehalten werden kann, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Das kann zwischen 25 und 400 Euro betragen; zudem drohen Punkte und ein Fahrverbot.

  • Alkohol / Drogen am Steuer
    Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer werden als Ordnungswidrigkeit und in schweren Fällen als Straftat geahndet. Die Sanktionen variieren je nach Einzelfall und Schwere des Verstoßes.

  • Überholen im Überholverbot / Rechtsüberholen
    Die Bußgelder für rechtswidriges Überholen reichen laut Bußgeldkatalog bis hin zu 300 Euro. Wer beim einfachen Überholen im Überholverbot erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
    Hier ist es wichtig zu unterscheiden: Wer keine Fahrerlaubnis besitzt (oder wem sie entzogen wurde) und trotzdem fährt, begeht eine Straftat, die mit Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Wer hingegen einen Führerschein hat, das Dokument bei einer Kontrolle aber nicht vorweisen kann, wird für die Ordnungswidrigkeit lediglich mit einem Verwarnungsgeld bestraft. 

  • Missachten von Vorfahrtsregeln
    Das Bußgeld für das Missachten von Vorfahrtsregeln hängt davon ab, ob eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt oder gar ein Unfall verursacht wurde. 

  • Beleidigung im Straßenverkehr
    Die Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr sind keine festgelegten Beträge, sondern richten sich im Einzelfall nach dem Einkommen des Beschuldigten. In der gängigen Praxis liegen sie bei 20 bis 30 Tagessätzen – je nach Schwere der Beleidigung. Zunge herausstrecken ist beispielsweise günstiger als die Scheibenwischer-Geste oder das Zeigen des Stinkefingers.

  • Nicht angelegter Sicherheitsgurt
    Für das Fahren ohne Sicherheitsgurt sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro vor.

Strafen für Verkehrssünder – eine Übersicht

Verwarngeld: Bei geringfügigen Vergehen wird in der Regel eine Warnung in Verbindung mit einem Verwarngeld (bis 55 Euro) ausgesprochen.

Bußgeld: Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen schwerwiegenden Verkehrsverstößen wird ein Bußgeld verhängt. Die Höhe ist im Bußgeldkatalog festgesetzt und kann bis in den hohen dreistelligen Bereich gehen.

Punkte in Flensburg: Bei schwereren Verstößen, die die Verkehrssicherheit gefährden, muss der Fahrer zusätzlich mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Wie viele Punkte es gibt, hängt von der Schwere des Vergehens ab. 

Fahrverbot: Für schwerwiegende Verstöße droht ein Fahrverbot für eine bestimmte Zeit (in der Regel ein bis drei Monate) oder gar der dauerhafte Führerscheinentzug.