Geblitzt wegen zu hoher Geschwindigkeit

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Der Bußgeldbescheid – was tun?

Erste Schritte: Ruhe bewahren und Fristen beachten

  • Drei Monate hat die Behörde Zeit, um den Bußgeldbescheid zuzustellen

  • Fahrzeughalter können Stellung beziehen – sie müssen aber nicht

Erst blitzt es grell und rot, dann gibt es Post von der Bußgeldstelle. In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, ehe das Blitzerfoto im Briefkasten landet. Grundsätzlich hat die Behörde aber drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid zuzustellen. In aller Regel gilt: Hören Sie in diesen drei Monaten nichts, können Sie beruhigt sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Verfolgung nicht mehr möglich.

Wer geblitzt wurde, sollte sich keinesfalls an die Bußgeldstelle oder die Polizei wenden. Es besteht für den Fahrer ohnehin keine Möglichkeit, herauszufinden, ob er wirklich geblitzt wurde. Es empfiehlt sich, Ruhe zu bewahren und auf Post von der Behörde zu warten.

Vor Erlass des Bußgeldbescheides bekommen Fahrzeughalter meist die Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie erhalten zunächst einen Anhörungsbogen, in dem sie aufgefordert werden, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Wichtig: Sie sind nicht dazu verpflichtet. Sie müssen lediglich Angaben zur Person, nicht aber zur Sache machen. Allgemein ist es ratsam, keine Angaben zu machen, wenn Sie sich damit selbst oder einen nahen Angehörigen belasten. Die Bußgeldstelle darf keine negativen Schlüsse daraus ziehen, wenn ein Fahrzeughalter von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Angaben zu Ihren Gunsten können Sie freilich machen. Wenn beispielsweise das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto gar nicht zu Ihrem Auto gehört oder wenn Sie zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht dort unterwegs waren, wo der Blitzer stand.

Welche Strafen drohen?

  • Tempoverstöße sind innerorts teurer als außerorts

  • Ab 21 km/h zu viel drohen Punkte in Flensburg

  • Ab 31 km/h droht ein Fahrverbot

  • Strengere Regeln für Wiederholungstäter und Fahranfänger

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, muss mit einem Bußgeld rechnen. Entscheidend für den Betrag ist die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung: Je schneller, desto teurer. 

Der Bußgeldbescheid enthält die vom Fahrer zu zahlende Geldbuße und etwaige andere Folgen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Zu schnelles Fahren kann mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet werden. 

Die Strafen für den Verkehrsverstoß im Bußgeldbescheid ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. In diesem ist haargenau gelistet, für welche Regelübertretung welches Bußgeld droht, wann es Punkte in Flensburg gibt und ob auf die Ordnungswidrigkeit gar ein Fahrverbot folgen könnte. Je nach Schwere des Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog sehr unterschiedliche Strafmaße vor.

Dem Blitz folgt daher meist der panische Blick auf den Tacho. Ausschlaggebend ist allerdings nicht die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug zeigt, sondern der des Messgeräts am Straßenrand. Um Ungenauigkeiten der Messung auszugleichen, gibt es den sogenannten Toleranzabzug. Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern werden 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit. 

Grundsätzlich gilt: Verkehrsverstöße werden außerhalb von Ortschaften milder geahndet, weil die Gefahr, einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden zu verursachen, geringer ist. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die innerhalb geschlossener Ortschaften begangen werden, sind teurer als Verstöße außerorts. Wer also im Ort geblitzt wurde, zahlt mehr als bei einer Tempofahrt auf der Autobahn oder der Landstraße. Überdies droht innerorts schon bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 31 Stundenkilometern ein Fahrverbot, während einen dieses außerorts erst trifft, wenn man mit mindestens 41 Stundenkilometern zu schnell unterwegs ist. 

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Wiederholungstäter, Achtung!

Bei Folgeverstößen gegen das Tempolimit kann einen das Fahrverbot auch bei geringeren Vergehen treffen. Wer innerhalb von zwölf Monaten gleich zweimal geblitzt wird, dem droht als Wiederholungstäter schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein vorübergehender Führerscheinentzug von einem Monat. Übrigens, Ersttäter können unter Umständen innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst den Zeitpunkt bestimmen, wann sie ihr Fahrverbot antreten. 

Geblitzt in der Probezeit

Bei einem Tempoverstoß bis 20 km/h folgt meist auch für Fahranfänger nur ein Verwarn- bzw. Bußgeld. Ab 21 km/h wird dann allerdings die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Außerdem muss der Fahrer ein Fahreignungsseminar (FES) absolvieren (nicht zu verwechseln mit dem berühmten „Idiotentest“, der medizinisch-psychologischen Untersuchung). Wer den Besuch dieses kostenpflichtigen Aufbauseminars ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid möglich

  • Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft

  • Fahrverbot lässt sich häufig abwenden

Zunächst gilt: Prüfen Sie den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid sorgfältig. Sind alle genannten Daten korrekt? Kann sich der Ihnen vorgeworfene Sachverhalt so zugetragen haben? Dann bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten.

Sie können den Bußgeldbescheid und damit Ihren Verstoß anerkennen und das Bußgeld bezahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. 

Wenn Sie zur angegebenen Zeit gar nicht am Ort der Messung waren oder das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto nicht zu Ihrem Auto gehört, sollten Sie auf jeden Fall Einspruch erheben. In diesen Fällen wird sich die Sache vermutlich schnell erledigen.

Doch auch, wenn Sie tatsächlich gefahren und geblitzt worden sind, können Sie Einspruch einlegen. Viele Bußgeldbescheide haben vor Gericht keinen Bestand. Wer Zweifel an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung hat, sollte sich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen. Dieser kann Akteneinsicht erwirken und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen. 

Fahrverbot abwenden

In manchen Fällen lässt sich ein Fahrverbot abwenden, auch wenn eindeutig erwiesen ist, dass Sie zu schnell gefahren sind. Etwa wenn Sie für die Arbeit oder für regelmäßige Arztbesuche auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Dafür müssen Sie dann aber eine hohe Geldbuße zahlen.