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Die größten Irrtümer rund um Blitzer und Bußgelder
Um Geschwindigkeitskontrollen und Strafzettel im Verkehrsrecht ranken sich unzählige Mythen, Irrtümer und Missverständnisse. Viele Temposünder suchen nach Wegen, um nach einem Bußgeldbescheid freigesprochen zu werden oder aber Blitzeranlagen direkt auszutricksen. Einige dieser Tricks können ernsthafte Konsequenzen für Autofahrer haben, wenn sie erwischt werden. In einigen Situationen allerdings kann der Sonderfall tatsächlich vor Strafe schützen.
Irrtum 1
Wenn ich nicht erkennbar bin, muss ich nicht zahlen
Eine Sonnenbrille, die Sonnenblende, ein Schatten, eine Hand oder eine unscharfe Aufnahme: Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Fahrer auf einem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen ist. Damit steigen die Chancen für Temposünder, die Strafe für zu schnelles Fahren abwenden zu können.
Ist eine eindeutige Identifizierung des Temposünders auf dem Blitzerfoto nicht möglich, lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Das bewusste Verhüllen des Gesichts am Steuer ist aber verboten.
Doch Vorsicht: Die Tatsache, dass ein Gesicht auf dem Blitzerfoto im Bußgeldbescheid teilweise verdeckt oder das Foto unscharf ist, bedeutet nicht, dass der Bußgeldbescheid automatisch ungültig ist. Zum einen liegt der Behörde häufig ein schärferes Foto in der Ermittlungsakte vor. Zum anderen entscheidet letztlich ein Richter über die Beweiskraft eines Blitzerbildes. Dazu kann er auch ein Gutachten in Auftrag geben. Ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid wegen eines ungültigen Blitzerfotos lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Übrigens, das Blitzerfoto dient zwar als Beweismittel, es muss dem Bußgeldbescheid aber nicht zwingend beiliegen. Die Behörde ist nicht verpflichtet, eine Aufnahme mitzuschicken. Sollte der Fahrer im Laufe des Bußgeldverfahrens tatsächlich nicht ermittelt werden können, bleibt auch der Fahrzeughalter straffrei. Gegebenenfalls kann ihm aber das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
Irrtum 2
Nachts blitzen ist verboten
Diese Annahme ist totaler Quatsch. Ob bei Regen, Nebel, Glatteis, Schnee oder eben Dunkelheit: Es darf zu jeder Zeit und bei allen Witterungsverhältnissen geblitzt werden. Fahrer müssen sowohl tagsüber als auch in der Nacht mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen. Das deutsche Verkehrsrecht macht keine zeitlichen Vorgaben für den Einsatz von Blitzern. Und auch wenn sich der Mythos hartnäckig hält: Radarkameras funktionieren auch nachts einwandfrei und sind schon vielen Temposündern teuer zu stehen gekommen.
Irrtum 3
Wenn zwei Autos auf dem Foto sind, bin ich raus
Moderne Blitzeranlagen mit Induktionsschleifen, Radar- oder Lasertechnik können Geschwindigkeitsverstöße auch auf mehreren Fahrspuren exakt erfassen. Viele Blitzer können aber nur ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzeichnen. Wenn also zwei Fahrzeuge auf gleicher Höhe durch die Radarkontrolle fahren, lässt sich häufig nicht exakt feststellen, welches der beiden zu schnell unterwegs war. Die Messwerte lassen sich nicht eindeutig einem der Fahrzeuge zuweisen. So kann unter Umständen eine rechtliche Grauzone entstehen, in der beide Fahrer ohne Bußgeld davonkommen. Das heißt aber keinesfalls, dass kein zweites Auto auf dem Blitzerfoto zu sehen sein darf. Entscheidend ist die genaue Dokumentation des Messbereichs.
Achtung: Für die Datenverarbeitung benötigt ein Blitzer sehr wenig Zeit. In der Regel können moderne Radarfallen sehr schnell aufeinanderfolgend auslösen, sodass beide Fahrer mit einem Bußgeld rechnen müssen. Das Rasen als Duo schützt also nicht zwingend vor Bußgeldern. Überdies gibt es Messanlagen mit mehreren Kameras für mehrere Spuren, sodass auch die Geschwindigkeiten von zwei nebeneinander fahrenden Autos genau ausgewertet werden können.
Irrtum 4
Ich kann mein Kennzeichen mit Haarspray unsichtbar machen
Nicht nur der Fahrer muss auf einem Blitzerfoto eindeutig zu identifizieren sein, sondern auch das Nummernschuld. Ist es nicht lesbar, ist keine sichere Zuordnung des Fahrzeugs möglich. Im Internet kursieren unzählige dubiose Tricks, um Blitzer zu überlisten. Einer davon: Haarspray auf das Kennzeichen sprühen.
Das Haarspray auf dem Kennzeichen soll dazu dienen, das Blitzlicht zu reflektieren und damit das Kfz-Kennzeichen unleserlich zu machen. Angeblich sorgen dafür die Glanzpartikel im Haarspray. Spezielle Anti-Blitz-Sprays und Folien verfolgen denselben Ansatz und sollen auf dem Blitzerfoto eine weiße Fläche statt des Kennzeichens erscheinen lassen. In der Regel jedoch funktionieren all diese Tricksereien nicht wie gewünscht. Zumal die Behörden Zahlen und Buchstaben dank moderner Bildbearbeitungsprogramme im Fall der Fälle wieder sichtbar machen können. Wer sich mit diesen Folien oder Lacken auf dem Kennzeichen erwischen lässt, dem droht ein Bußgeld.
Richtiggehend kriminell wird es übrigens, wenn Fahrer ihre Kennzeichen einfach abkleben oder versuchen, die Buchstaben mit Klebestreifen zu verändern. Aus E mach F beispielsweise. Wer sich dabei erwischen lässt, kann im schlimmsten Fall wegen Urkundenfälschung belangt werden.
Irrtum 5
Blitzer-Warnungen sind erlaubt
Viele tun es, erlaubt ist es nicht: Wer andere Autofahrer mit der Lichthupe vor einer Radarfalle warnt, riskiert ein Bußgeld. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Aufblenden nur bei Gefährdungsfällen.
Spitzfindig wird es bei der Nutzung von Radarwarn-Apps auf dem Smartphone oder im Fahrzeugnavi. In Deutschland ist es durchaus erlaubt, diese Blitzer-Apps zu erwerben und sie zu installieren. Es ist allerdings nicht erlaubt, sie im Auto mitzuführen. Wer sich dabei erwischen lässt, zahlt ein Bußgeld. Außerdem darf die Polizei Geräte mit dieser Funktion beschlagnahmen. Blitzer-Apps muss der Fahrer vor den Augen der Polizei von seinem Gerät löschen.