Einspruch einlegen - lohnt es sich?
Einspruchsmöglichkeiten bei Ampelblitzern
Fahrer, die eine rote Ampel überfahren haben und geblitzt wurden, müssen mit empfindlichen Strafen für den Rotlichtverstoß rechnen. Wenn Sie bei Rot geblitzt wurden, sollten Sie zunächst auf das Schreiben der Bußgeldstelle warten und dann gegebenenfalls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Wichtig: Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß muss die Behörde zweifelsfrei nachweisen, dass die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, als der beschuldigte Fahrer sie überfahren hat.
Wer bei Rot eine Ampel überfährt und dabei erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mindestens mit einer Geldstrafe von 90 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Allerdings kann der Bußgeldbescheid fehlerhaft sein. Betroffene können mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Strafen verhindern, sofern sie ihn mit guten Argumenten belegen können. Ob sich der Einspruch lohnt, ist sehr stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.
Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Betroffene 14 Tage lang Zeit. Es genügt ein formloses Schreiben per Post oder Fax an die Behörde, die Kontaktdaten finden sich auf dem Bußgeldbescheid. Alternativ kann der Einspruch mündlich zur Niederschrift direkt in der Bußgeldbehörde vorgetragen werden.
Tipp: Anwalt hinzuziehen
Insbesondere bei qualifizierten Rotlichtverstößen oder dem Vorwurf der Gefährdung anderer Personen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ob der Bußgeldbescheid korrekt ist oder womöglich Fehler beim Nachweis des Rotlichtverstoßes begangen wurden, lässt sich durch Akteneinsicht überprüfen. Ein Anwalt kann diese Einsicht in die Verfahrensakte beantragen und unter Umständen Fehler der Bußgeldbehörde nachweisen. Überdies trägt er entlastende Beweise zusammen, um einen Eintrag in das Flensburger Punkteregister oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Welche Beweismittel sind bei einem Rotlichtverstoß entscheidend?
Rotlichtverstöße zählen zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten und werden streng geahndet. Um einen Rotlichtverstoß aber überhaupt sanktionieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist die exakte Dokumentation des Tatablaufs.
Das Überfahren einer roten Ampel wird entweder durch einen stationären Rotblitzer mit Fotoaufzeichnung oder durch die Zeugenaussage eines Polizeibeamten nachgewiesen. Ob der Nachweis des Rotlichtverstoßes ordnungsgemäß erfolgt ist, lässt sich in der Verfahrensakte der Bußgeldbehörde nachvollziehen.
Fotobeweis
Für die Sanktionierung eines Rotlichtverstoßes ist entscheidend, wie lange die Ampel bereits auf Rot war, als der Fahrer sie überfahren hat. Der Fotobeweis durch eine geeichte und fest installierte Ampelblitzeranlage bringt einen hohen technischen Aufwand mit sich. Um die Rotzeit exakt zu messen, liegt mindesten eines Induktionsschleife in der Fahrbahn, deren Überqueren bei Rot eine Fotokamera auslöst. Den Fotos dieser Kamera kann die Dauer der Rotphase entnommen und damit der Rotlichtverstoß nachgewiesen werden.
Zeugenaussage
Für einen einfachen Rotlichtverstoß ist auch die Zeugenaussage eines entsprechend geschulten Polizeibeamten ausreichend. Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß reicht ein solcher Nachweis über einen Zeugen aber nichts aus.
Häufige Fehler in Rotlicht-Bußgeldbescheiden
Ein großer Teil der Bußgeldbescheide, die in Deutschland Jahr für Jahr zugestellt werden, sind fehlerhaft. Das gilt auch für Bescheide, die aufgrund des Überfahrens einer roten Ampel versendet werden. Zeitmessungen und Zeugenaussagen können ungenau sein, daher sind viele Rotlichtverstöße anfechtbar. Eine mangelnde Beweislage hat schon in vielen Fällen zur Einstellung von Bußgeldverfahren geführt. Darum sind Fehler in Bußgeldbescheiden ein guter Ansatzpunkt, um den Vorwurf abzuwehren.
Technische Fehler bei Ampelblitzern
fehlerhafte Messung
fehlende oder ungenaue Angabe der Rotzeit
fehlerhafte Installation der Induktionsschleifen
verkürzte Gelblichtphase der Ampel
veralteter Ampelblitzer
fehlerhaftes Foto
Zunächst einmal muss der Betroffene auf dem erstellen Foto zweifelsfrei zu erkennen sein.
Bei dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes sind überdies die regelmäßige Eichung sowie die sachgemäße Nutzung der Messgeräte entscheidend. Ob die Messungen technisch fehlerhaft sind, kann ein Rechtsanwalt nach Akteneinsicht beurteilen. Er wird prüfen, ob die Anlage korrekt bedient und geeicht wurde und ob die Daten richtig ausgewertet wurden.
Zudem kann er die Dauer der Gelbphase überprüfen lassen, die dem Ampelrot vorausging. Diese ist für Ampeln innerorts und außerorts fest vorgeschrieben. Eine nachweislich zu kurze Gelbphase ist daher ein guter Ansatzpunkt für einen Einspruch.
Zweifelhafte Zeugenaussagen
Polizeibeamte dürfen Rotlichtverstöße durch Beobachtung nur feststellen, wenn sie nachweislich dafür geschult sind. Auch wenn die entsprechenden Schulungen vorliegen, ist die gefühlsmäßige Zeitschätzung unter Umständen nicht ausreichend.
Haltelinienverstoß oder Rotlichtverstoß?
Ampelblitzer blitzen in der Regel zweimal. Das erste Mal, wenn das Fahrzeug die Haltelinie an der roten Ampel überquert und das zweite Mal, wenn es in den Schutzbereich der Ampel, also etwa eine Kreuzung, einfährt.
Die Haltelinie ist die dicke breite weiße Linie, die sich unmittelbar vor einer Ampel auf der Straße befindet. Wer nach dem Überfahren dieser Linie stoppt, löst zwar den Ampelblitzer aus, hat die rote Ampel aber nicht überfahren. Erst wer noch weiter fährt, begeht einen Rotlichtverstoß und wird ein zweites Mal geblitzt. Eine Ampel, an der es bei Rot nur einmal blitzt, beweist folglich nur, dass ein Fahrzeug die Haltelinie bei Rot überfahren hat.
Das Fahren über die Haltelinie wird deutlich weniger hart sanktioniert. Ein sogenannter Haltelinienverstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro bestraft.
Zweifel an Gefährdungslage
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß geht der Gesetzgeber grundsätzlich immer von einer Gefährlichkeit aus. Im Einzelfall kann sich die Situation aber auch anders darstellen. Wenn eine konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer gar nicht vorlag, weil der Rotlichtverstoß beispielsweise nachts an einer kaum befahrenen Kreuzung begangen wurde, kann das Fahrverbot unter Umständen aufgehoben werden.
Rotlichtverstoß: Chancen und Risiken eines Einspruchs
Grundsätzlich können Betroffene binnen 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch gegen den Tatvorwurf einlegen. Was genau dem Fahrer vorgeworfen wird, ist dabei erst einmal unerheblich. Ob sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid allerdings lohnt, wenn ein Fahrer eine rote Ampel überfahren hat, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn ein Fahrer der Meinung ist, dass er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, erscheint ein Einspruch sinnvoll. Überdies kann ein Einspruch lohnend sein, wenn dem Fahrer wegen einer des Überfahrens der Ampel nach einer langen Rotphase ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit strengen Sanktionen vorgeworfen wird.
So oder so kann der Einspruch nur dann erfolgreich sein, wenn der Beschuldigte seinen Einspruch mit guten Argumenten belegen kann. Es gibt keine Garantie für einen Erfolg.
Grundsätzlich ist es ratsam, für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
