Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wenn Autofahrer bei einer rasanten Fahrt erwischt werden, drohen Bußgelder, Punkte oder gar ein Fahrverbot. Doch niemand muss derlei Sanktionen einfach so hinnehmen. Gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid können sich Beschuldigte zur Wehr setzen und Einspruch einlegen.

Fristen beachten, Form einhalten

Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren wollen, müssen Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) schnell handeln und Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Dieser Einspruch muss nicht begründet werden. Im Grunde braucht es nur einen einzigen Satz: „Gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen XY) lege ich hiermit Einspruch ein.“ 

Die Einspruchsfrist beträgt allerdings nur zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Er kann schriftlich per Brief oder Fax eingereicht werden, die Adresse findet sich auf dem Bußgeldbescheid. Alternativ kann der Einspruch auch zur Niederschrift bei der Behörde eingehen. Dazu müssen Sie persönlich bei der Behörde vorstellig werden und Ihren Einspruch mündlich vortragen, dieser wird dann schriftlich verfasst. Ein Einspruch per E-Mail ist nicht zulässig. 

Der fristgerechte Einspruch führt dazu, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Es muss vorerst weder eine Geldbuße gezahlt werden noch werden Punkte in Flensburg eingetragen oder ein Fahrverbot verhängt. Das gesamte Verfahren befindet sich nun in der Schwebe. Solange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist, gilt der Fahrer, dem die Ordnungswidrigkeit wegen überhöhter Geschwindigkeit vorgeworfen wird, als unschuldig.

Ist die Frist zur Einspruchseinlegung abgelaufen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, die Geldbuße muss gezahlt werden. Nur wenn die Frist nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, weil der Beschuldigte beispielsweise im Urlaub oder im Krankenhaus war, kann die sogenannte Wiedereinsetzung beantragt werden

Tipp: Formal betrachtet kann jeder selbst Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Allerdings ist es in vielen Fällen erfolgversprechender, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um Akteneinsicht mit sämtlichen Protokoll- und Messdaten zu bekommen.

Bußgeldbescheid – wann lohnt sich der Einspruch?

Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hängt sehr vom Einzelfall ab. Wenn der Einspruch nicht gut begründet wird, wird er aller Voraussicht nach abgelehnt. Im Allgemeinen ist es ratsam, Kosten und Nutzen eines Einspruchs sorgsam gegeneinander abzuwägen. Denn während der eigentliche Einspruch zwar kostenfrei ist, kommen im Falle einer Verhandlung vor Gericht Anwaltskosten und Gerichtskosten hinzu.

Ist nur eine geringe Geldbuße zu zahlen, lohnt sich der Aufwand eher nicht. Ist aber der Arbeitsplatz wegen eines drohenden Fahrverbots in Gefahr oder ist der Beschuldigte aus anderen Gründen dringend auf das Auto angewiesen, scheint der Versuch eines Einspruchs aussichtsreich. In diesem Fall lassen sich Temposünder am besten von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten. Möglicherweise gelingt es diesem, die Sanktionen zu verringern oder das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte diesen unbedingt auf mögliche Fehler prüfen. Sind Angaben nicht korrekt, ergeben sich gute Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch. Auch wenn der Fahrer von seiner Unschuld überzeugt ist und einen technischen Fehler bei der Messung vermutet, lohnt sich ein Einspruch.

Typische Fehler in Bußgeldbescheiden

Viele der Millionen Bußgeldbescheide, die jährlich in Deutschland ausgestellt werden, sind fehlerhaft und können daher angefochten werden. In zahlreichen Fällen lassen sich Formfehler im Bescheid nachweisen. Alle Bußgeldbescheide müssen bestimmte Formvorgaben erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu zählen etwa die korrekten Angaben zu den beteiligten Personen, Zeitpunkt, Ort und Bezeichnung der vermeintlichen Tat, Angaben zu Beweismitteln, Strafen und Nebenfolgen und eine korrekt formulierte Rechtsbehelfbelehrung.

Darüber hinaus gibt es weitere Fehler, die die Erfolgschancen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid erhöhen können. Wenn etwa das Gesicht auf dem Blitzerfoto oder das Autokennzeichen nicht klar erkennbar sind und der Fahrer daher nicht eindeutig zu identifizieren ist. Auch ein defektes Blitzergerät, Messfehler, eine falsche Beschilderung oder menschliches Versagen können dafür sorgen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Wichtig: Technische Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung lassen sich nur bei Akteneinsicht durch einen Anwalt aufdecken.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Einstellung eines Verfahrens ist die Verjährung des Bescheids. Kommt der Bußgeldbescheid später als drei Monate nach dem Geschwindigkeitsverstoß an, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt. Achtung: Auch gegen den verspätet zugestellten Bußgeldbescheid muss Einspruch eingelegt werden, ansonsten wird der Tatbestand trotz der Verjährung automatisch rechtskräftig.

Ist der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen, prüft diese ihn und sammelt weitere Beweise. Erkennt die Behörde, dass sie falsch lag, gibt sie dem Einspruch statt und das Bußgeld muss nicht gezahlt werden. Lehnt sie aber den Einspruch ab, übergibt sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft.

Achtung: Temposünder sollten sich keinesfalls darauf verlassen, dass sie mit einer guten Begründung um ein Fahrverbot herumkommen. Dass diese Strafe für ein entsprechendes Vergehen zurückgenommen wird, ist die Ausnahme und keinesfalls die Regel. 

Einspruch abgelehnt – was nun?

Lehnt die Bußgeldbehörde einen Einspruch ab, übergibt sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft und es landet vor Gericht. In der Hauptverhandlung muss sich der Beschuldigte dann persönlich für die ihm vorgeworfene Tat verantworten. Es werden Zeugen vernommen und Beweise vorgelegt.

Die Hauptverhandlung kann auf drei Arten enden: Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Verurteilung. Bei einem Freispruch wird der Beschuldigte nicht bestraft und der Staat übernimmt sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Wird das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt, wird dem Beschuldigten die Strafe erlassen, er trägt aber die Anwalts- und Gerichtskosten. Kommt es zu einer Verurteilung, können die Konsequenzen des Urteils härter sein als der ursprüngliche Bußgeldbescheid. Auch die Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Verurteilte.

Verkehrsrechtschutz: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine gute Sache für jeden Verkehrsteilnehmer – insbesondere aber für alle jene, die gern auch mal etwas schneller fahren. Für Vielfahrer ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung eine kluge Ergänzung zur Kfz-Versicherung, denn sie übernimmt die Anwalts- und die Gerichtskosten bei Einspruchsverfahren gegen Bußgeldverfahren und zahlreichen anderen Vorkommnissen im Straßenverkehr. Sie sichert Fahrer bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Straßenverkehr ab. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Fahrer mit einem fremden Auto, beispielsweise einem Mietwagen, unterwegs war und geblitzt wurde. 

Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Ein Blitzerfoto flattert in den Briefkasten. Je nach Schwere des Geschwindigkeitsverstoße drohen mit dem Bußgeldbescheid nun auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. Wer gegen den Bußgeldbescheid vorgehen will, benötigt in der Regel anwaltliche Unterstützung. Der muss bezahlt werden und auch die Prozesskosten bei Gericht summieren sich schnell zu einem stattlichen Betrag. Für genau diese Fälle gibt es Rechtsschutzversicherungen. Sie bieten nicht nur Hilfe bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Tempoverstößen und drohendem Fahrverbot. Kurz: Der Verkehrsrechtschutz kommt für die Anwaltskosten auf und hilft so Fahrern dabei, für ihr Recht einzustehen.

Landet ein Streit vor Gericht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt, das Gericht sowie für ein etwaiges Gutachten von Sachverständigen. Rechtsschutzversicherte können Bußgeldbescheide also so oft wie notwendig ohne Kostenrisiko anfechten. Übrigens: Die Zahlung der Bußgelder übernimmt die Versicherung leider nicht. Kommt es zu einem Schuldspruch, müssen Verkehrssünder die Geldstrafe in jedem Fall selbst bezahlen. 

Gut zu wissen: Der Verkehrsrechtsschutz kann als Einzelvertrag oder als ein Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung für mehrere Lebensbereiche abgeschlossen werden.