Rechtliche und praktische Hilfe
Rechtliche Unterstützung: Anwalt oder Selbsthilfe?
Wer eine rote Ampel überfahren hat oder mit viel zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, muss mit einem Bußgeld und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Im schlimmsten Fall droht ein Fahrverbot. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können betroffene Fahrer unter Umständen Strafen verhindern oder sie mildern. Wer einen Einspruch einlegen möchte, kann das grundsätzlich einfach selbst tun. In vielen Fällen ist es aber ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um die Chancen für erfolgreichen Einspruch zu erhöhen.
Wann sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnt
„Wenn Sie den Punkt in Flensburg nicht gebrauchen können, rufen Sie einen Anwalt an“, sagt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ob es lohnend sei, einen Anwalt zu beauftragen, hänge sehr vom Einzelfall ab. Klar sei aber: „Ihre Aussichten, aus dem Fahrverbot oder den Punkten rauszukommen, steigen mit einem Anwalt an Ihrer Seite.“
In vielen Fällen ist es ein äußerst schmaler Grat zwischen einer reinen Geldbuße und zusätzlichen Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot. Eine einzige Sekunde oder nur wenige Stundenkilometer können ausschlaggebend sein. Den entsprechenden Tatvorwurf muss die Behörde in einem Verfahren aber erst einmal beweisen. In vielen Fällen lohnt es sich daher, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakte erlangen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen das Bußgeldverfahren prüfen.
Kosten und Nutzen einer rechtlichen Beratung
Wenn betroffene Fahrer sich dazu entscheiden, einen Rechtsanwalt mit ihrem Fall zu beauftragen, entstehen ihnen natürlich Kosten für den Rechtsbeistand. Grundsätzlich gilt: Guter Rat ist zwar nicht umsonst, meist aber auch nicht so teuer wie befürchtet. „Scheuen Sie sich nicht, das Telefon in die Hand zu nehmen und einen Anwalt für Verkehrsrecht anzurufen“, sagt Dr. Daniela Mielchen. In den allermeisten Fällen sei diese erste telefonische Auskunft kostenlos, die Betroffenen sehen danach aber klarer. „Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat und wie eine Verteidigungsstrategie aussehen kann, wissen wir allerdings erst, wenn wir Einsicht in die Akte haben und die Situation insgesamt besser bewerten können. In aller Regel findet sich eine Falltür, um die Strafe im individuellen Fall zu reduzieren.“
In mehr als 50 Prozent der Fälle erreichen Anwälte eine Strafmilderung für ihre Mandanten. Die auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr spezialisierte Kanzlei von Dr. Daniela Mielchen hat sogar eine Erfolgsquote von 85 Prozent. „Bußgelder können oft nicht ganz beseitigt werden, aber aus den Punkten oder einem Fahrverbot holen wir Betroffene raus.“ Interessant: Meist ergebe sich die Chance auf eine Milderung der Strafe an einer ganz anderen Stelle als von den betroffenen Fahrern vermutet. Augenblicksversagen statt technischer Mängel bei Rotlichtverstößen beispielsweise. „Darum ist es wahnsinnig wichtig, dass Fahrer sich nie eigenständig ohne Anwalt gegenüber den Behörden zum Tatvorwurf äußern“, betont die Rechtsanwältin.
Die Gebühren für einen Anwalt setzen sich aus mehreren Teilen zusammen, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html) geregelt sind. Eine außergerichtliche Vertretung liege bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in der Regel bei etwa 600 Euro, sagt Dr. Daniela Mielchen. Kommt es zu einem Gerichtstermin, fallen rund 1000 Euro an.
Die konkrete Höhe der Gebühren bemisst sich im Wesentlichen nach der Schwierigkeit der Sachlage, dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit. Der Anwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seinen Mandanten zu vermeiden. Am besten lassen sich betroffene Fahrer im Rahmen der Erstberatung die anwaltliche Vergütung genau erklären.
Fazit
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten. Doch auch ohne Versicherung kann es sich unter Umständen lohnen, Geld für einen Anwalt auszugeben, insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. In vielen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht eine mildere Strafe oder sogar einen Freispruch erwirken.
Wann sich ein Gutachter lohnt
Wer einen Bußgeldbescheid anfechten möchte, muss Mängel in der Beweisführung der Behörde aufdecken. Dabei kann ein sogenanntes Blitzergutachten helfen. Es bietet eine fundierte Basis für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und dient vor Gericht als Beweismittel.
Viele Blitzer weisen Störanfälligkeiten auf. Wer Zweifel an der Richtigkeit der Messung hat, kann seinen Verdacht unter Umständen mit einem technischen Gutachten untermauern. Daher kann es lohnend sein, von einem Gutachter prüfen zu lassen, ob das Gerät richtig funktioniert hat. Der Gutachter untersucht verschiedene Fehlerursachen wie die ordnungsgemäße Aufstellung, Wartung und Bedienung der Messgeräte, die Richtigkeit der Messdaten oder die benutzte Auswertungssoftware. Kurz: Ein Blitzer-Gutachten checkt die Beweismittel, deckt mögliche Fehlerquellen in einem Bußgeldbescheid auf und dient als wichtige Argumentationsgrundlage bei der Anfechtung dieses Bescheids. Ein gutachterlicher Nachweis von fehlerhaften Messungen gibt der Verteidigung starke Argumente für den Einspruch an die Hand.
Übrigens, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt diese in aller Regel die Kosten für ein technisches Blitzer-Gutachten.
