Fahrverbot vermeiden – welche Möglichkeiten gibt es?

Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt und wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Insbesondere bei einem gravierenden Verstoß kann das neben einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg auch zu einem vorübergehenden Fahrverbot führen. Das Fahrverbot gilt als härteste Sanktion und bringt besonders Temposündern Probleme, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Doch es gibt Möglichkeiten, das drohende Fahrverbot abzuwenden.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot in die Zahlung einer höheren Geldstrafe abmildern

  • Entscheidend ist, ob das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt

  • Für Wiederholungstäter gelten keine Ausnahmeregelungen

Im Einzelfall ist es möglich, ein Fahrverbot zu verhindern, sofern es noch nicht rechtskräftig ist. Grundsätzlich können Betroffene ein Fahrverbot anfechten, indem sie im ersten Schritt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Es gibt dann zwei Möglichkeiten, um ein drohendes Fahrverbot anzufechten. Zum einen kann ein erfolgreicher Einspruch dazu führen, dass die Strafe abgemildert oder sogar aufgehoben wird. Die Grundlage dafür könnten etwa formelle Fehler im Bußgeldbescheid oder technische Messfehler sein. Zum anderen können Betroffene das Fahrverbot unter Umständen abwenden, indem sie ein höheres Bußgeld zahlen. Dieser Fall kann eintreten, wenn das Fahrverbot eine besondere Härte darstellen würde. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall.

Tipp: Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und die beste Strategie für ein Bußgeldverfahren kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. 

Wichtig: Um überhaupt von Ausnahmen profitieren zu können, ist es entscheidend, fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. 

Härtefallregelung: Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe

Ein Fahrverbot lässt sich nicht einfach so durch die Zahlung einer höheren Geldstrafe umgehen. Die Sanktion des Temposünders ist schließlich beabsichtigt, die Strafe soll auch eine verkehrserzieherische Maßnahme sein und Einschränkungen mit sich bringen.

Die Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe ist in Ausnahmefällen möglich, wenn der betroffene Fahrer vor Gericht gute Gründe vorweisen kann, warum das Fahrverbot eine unzumutbare Härte gegen ihn darstellt. Eine pauschale Regelung gibt es hierzu nicht.

Mögliche Gründe, um sich durch Zahlung eines höheren Bußgeldes gewissermaßen „freikaufen“ zu dürfen, könnten sein, dass das Auto benötigt wird, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen oder dass wegen des Fahrverbots eine Kündigung des Jobs droht. Wenn ein Gericht vom Fahrverbot absieht, kann es das Bußgeld stattdessen verdoppeln oder sogar verdreifachen, feste Regeln gelten für die Festlegung der Bußgeldhöhe nicht.

Wichtig: Diese Möglichkeit, das Fahrverbot durch Zahlung einer höheren Geldbuße abzuwenden, besteht nur, wenn dem Betroffenen lediglich ein vierwöchiges Fahrverbot droht und er kein Wiederholungstäter ist, er also nicht bereits in den zurückliegenden zwei Jahren mit einem Fahrverbot belegt wurde. Auch wer sich ein Vergehen mit Alkohol oder Drogen am Steuer zuschulden kommen lassen hat oder bereits einige Punkte in Flensburg angesammelt hat, hat schlechte Aussichten, wegen unzumutbarer Härte um das Fahrverbot herumzukommen. 

Achtung: Berufsfahrer haben nicht zwangsläufig die besseren Argumente auf ihrer Seite. Zwar kann der Job bei einem Fahrverbot zeitweise nicht mehr ausgeübt werden, auf der anderen Seite aber könnte ein Richter argumentieren, dass dieser Berufsgruppe der Verkehrsverstoß sogar schwerer anzulasten ist als anderen Verkehrsteilnehmern. Entscheidend ist immer der Einzelfall. 

Fazit: Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot gegen Zahlung eines höheren Bußgelds zu umgehen. Es ist empfehlenswert, sich die Einschätzung eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen, um die individuellen Erfolgschancen zu besprechen.

Fahrverbot durch Augenblicksversagen abwenden

Ein Fahrverbot ist gerechtfertigt, wenn sich ein Fahrer besonders verantwortungslos verhalten hat. Wenn dem Verkehrsverstoß aber ein Augenblicksversagen zugrunde liegt, ist es grundsätzlich möglich, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Der Ausdruck Augenblicksversagen bezeichnet einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit einer Person, die ansonsten sehr aufmerksam und konzentriert handelt. Wer in einem solchen Moment einen Fehler macht und gegen das Verkehrsrecht verstößt, wird weniger hart bestraft, als es unter normalen Umständen der Fall wäre. Das gilt allerdings nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei groben Pflichtverstößen. So könnte es beispielsweise sein, dass ein Fahrer ein Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit übersieht und geblitzt wird. Wenn es keine weiteren Hinweise gibt, die für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sprechen – etwa eine Kreuzung, eine Baustelle oder eine scharfe Kurve – könnte er Augenblicksversagen geltend machen und Einspruch gegen das Fahrverbot einlegen.

Ob das Gericht in einem Fall von Augenblicksversagen von einem Fahrverbot absieht, hängt sehr von den individuellen Umständen des Tempoverstoßes an. Ob sich ein Fahrer auf ein Augenblicksversagen berufen kann, ist immer eine Einzelfallfrage.

Das Fahrverbot aufschieben

Ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr ist ärgerlich genug und kommt in den allermeisten Fällen höchst ungelegen. Viele Autofahrer sind auf den Führerschein angewiesen, um zur Arbeit zu kommen oder alltägliche Aufgaben zu erledigen. Ganz abwenden lässt sich ein Fahrverbot nur in Ausnahmefällen. 

Ersttäter haben aber immerhin die Möglichkeit, den Zeitpunkt ihres Fahrverbots selbst zu bestimmen. Sie können das Fahrverbot bis zu vier Monate hinauszögern. Spätestens vier Monate, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, müssen sie das Fahrverbot antreten. Diese Regelung erlaubt es den Betroffenen, Vorkehrungen für die Zeit des Fahrverbots zu treffen. 

Als Ersttäter gilt, wer in den zurückliegenden zwei Jahren nicht schon einmal mit einem Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wurde. Übrigens, eine Aufteilung des Zeitraums, in dem das Fahrverbot gilt, ist nicht möglich. Es muss immer in einem Stück abgeleistet werden. 

Für Wiederholungstäter wird das Fahrverbot hingegen direkt mit Eintreten der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam. Sie müssen den Führerschein sofort abgeben. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lässt sich auch dieses Fahrverbot kurzfristig hinauszögern. Allerdings können dann auch zusätzliche Kosten auf die Betroffenen zukommen.

Punkteabbau: So lässt sich der Punktestand in Flensburg reduzieren

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Fahreignungsregister – umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt – in Flensburg. Darin werden Fahrer aufgenommen, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten. Das Register speichert Informationen zur Person und zu Verkehrsverstößen, die wiederum mit einem Punktesystem bewertet werden. Je nach Schwere des Verstoßes und Gefährdung der Verkehrssicherheit gibt es einen bis maximal drei Punkte.

Wer acht Punkte in Flensburg auf dem Konto hat, verliert seinen Führerschein. Fahrer können selbst aktiv werden, um ihren Punktestand zu reduzieren.

Auf einen Blick

  • Im Fahreignungsregister in Flensburg speichert das Kraftfahrt-Bundesamt Verkehrsverstöße, die mit Punkten bewertet werden

  • Pro Vergehen gibt es einen bis maximal drei Punkte, bei acht Punkten ist das Limit erreicht

  • Punkte-Einträge erlöschen automatisch nach einer bestimmten Frist

  • Fahrer können aktiv Punkte in Flensburg abbauen

Zusätzlich zu Bußgeldern und möglichen Fahrverboten gibt es für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr Punkte in Flensburg. Welche Strafe für welches Vergehen verhängt wird, regelt der Bußgeldkatalog. Einen Punkt gibt es unter anderem für Fahrten mit 21 bis 30 km/h (innerorts) und 21 bis 40 km/h (außerorts) über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Zwei Punkte erhalten Temposünder für innerorts mehr als 30 km/h und außerorts mehr als 40 km/h zu schnellem Fahren. Wer an illegalen Autorennen teilnimmt, wird mit drei Punkten in Flensburg bestraft. 

Nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen alle Punkte-Einträge im Fahreignungsregister automatisch, sie bauen sich also von selbst ab. Ein Punkt erlischt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte erlöschen nach fünf Jahren und drei Punkte verfallen nach zehn Jahren. 

Punkte aktiv abbauen

Fahrer haben überdies die Möglichkeit, ihre Punkte im Flensburger Fahreignungsregister selbst aktiv abzubauen. Wer freiwillig an einem sogenannten Fahreignungsseminar teilnimmt, bekommt einen Punkt erlassen. Allerdings gelten hier einige Einschränkungen: 

  • Ein Fahreignungsseminar zum Abbau eines Punktes dürfen nur Fahrer besuchen, die maximal fünf Punkte in Flensburg angesammelt haben. Ab sechs Punkten ist es nicht mehr möglich, durch Teilnahme an einem Seminar Punkte abzubauen.

  • Fahrer dürfen ein solches Punkteabbauseminar nur einmal in fünf Jahren besuchen, um ihren Punktestand aktiv zu reduzieren.

Ein Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen: ein verkehrspädagogisches und ein verkehrspsychologisches Modul. Der Kurs umfasst insgesamt 2 x 90 und 2 x 75 Minuten, kostet rund 400 Euro und wird von Fahrschulen, TÜV und Dekra angeboten.

Punktestand in Flensburg erfragen

Um den richtigen Zeitpunkt für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht zu verpassen, empfiehlt es sich, beim Kraftfahrt-Bundesamt nach dem aktuellen Punktestand zu fragen. Die Auskunft ist kostenlos und kann persönlich in Flensburg, per Post mit einer Kopie des Personalausweises und dem ausgefüllten Antragsformular des Kraftfahrt-Bundesamtes oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt (nur mit Personalausweis mit Online-Funktion möglich) erbeten werden.