Firmenwagen & Mietwagen: Wer zahlt das Bußgeld?

Die Frage ist schnell beantwortet: der Fahrer. In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nicht der Halter eines Fahrzeugs belangt wird, sondern grundsätzlich der Fahrer die Bußgelder für Verkehrsverstöße zahlt. Das gilt auch bei der Nutzung von Firmenwagen oder Mietwagen für Dienstreisen.

Geblitzt mit dem Firmenwagen: Wer zahlt?

Wird der Mitarbeiter einer Firma am Steuer eines Firmenwagens geblitzt, muss er auch das Bußgeld begleichen. Die Tatsache, dass das Fahrzeug der Firma gehört, spielt dabei keine Rolle; in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Wer mit dem Firmenwagen über eine rote Ampel fährt oder mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, muss mit den gleichen Sanktionen rechnen wie bei Verkehrsverstößen mit dem Privatfahrzeug. Entscheidend ist nicht, wem das Fahrzeug gehört, sondern wer am Steuer sitzt.

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, für den Verkehrsverstoß aufzukommen. Der Arbeitgeber darf Bußgelder allerdings ganz oder teilweise übernehmen. Dabei handelt es sich aber um eine freiwillige Leistung, die überdies als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. 

Wann muss der Arbeitgeber den Fahrer benennen?

Das Unternehmen, dem der Wagen gehört, ist als Fahrzeughalter zwar nicht verpflichtet, das Bußgeld zu zahlen, es hat allerdings eine Mitwirkungspflicht. Wird eine rote Ampel überfahren oder ein Fahrzeug mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, versucht die Behörde im ersten Schritt, die Identität des Fahrers zu ermitteln. Zu diesem Zweck erhält das Unternehmen als Halter des Dienstwagens in der Regel zunächst einen Zeugenfragebogen von der Bußgeldstelle und wird darin aufgefordert, Angaben zum Fahrer zu machen. Wenn der Fuhrparkverantwortliche den Fahrer erkennt, muss er die Kontaktdaten angeben. Bleibt der Fahrer unerkannt, muss das Unternehmen zumindest den Personenkreis eingrenzen und alle Dienstwagennutzer nennen. 

Kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, kann die Polizei eigene Ermittlungen anstellen. Unter Umständen muss das Unternehmen außerdem damit rechnen, dass ihm die Führung eines Fahrtenbuchs für den gesamten Fuhrpark auferlegt wird. 

Besonderheiten bei Mietwagen im In- und Ausland

Für die Nutzung eines Mietwagens sind für den Fahrer zwei Faktoren von Bedeutung: die Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Vertrag mit der Autovermietung. Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Fahrer mit seinem eigenen Fahrzeug oder mit einem Mietwagen unterwegs ist. Mietwagenfahrer haften persönlich für Verkehrsverstöße und müssen daher mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und / oder einem Fahrverbot rechnen, wenn sie sich eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zuschulden kommen lassen.

Die Mietwagenfirma wiederum ist als Fahrzeughalter gegenüber den Behörden zur Auskunft über den Fahrer verpflichtet. Sie muss der Bußgeldbehörde mitteilen, wer den Mietwagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat, wenn sie wegen eines Verstoßes angeschrieben wird. Möglich ist auch, dass der Verleiher das Bußgeld zunächst bezahlt und es dann vom Fahrer zurückfordert. Überdies kann die Mietwagenfirma dem Fahrer Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen für den Aufwand, der ihr aus dem Verkehrsverstoß des Mietwagenfahrers entsteht.

Sonderfall Auslandsfahrten: Ganz gleich, ob im Privat-Pkw oder am Steuer eines Leihwagens: Strafzettel aus dem Ausland sollten nicht einfach ignoriert werden. Entsprechende Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden, sofern die Fahrer innerhalb der Europäischen Union geblitzt wurden. Wer im Ausland mit einem Mietwagen geblitzt wurde, kann als Mieter ermittelt werden. Bei Blitzerfahrten im Ausland gehen die Autovermietungen daher ebenso vor wie oben bereits beschrieben. In der Regel müssen Fahrer auch hier mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr rechnen. Immerhin: Grundsätzlich werden nur Bußgelder für Verkehrsverstöße eingetrieben. Ein Fahrverbot, das im Ausland verhängt wird, kann auch nur in dem jeweiligen Land durchgesetzt werden.