Gefährdung und Unfallgefahr – verschärfte Strafen?
Unfall nach Rotlichtverstoß: Strengere Strafen
Das Überfahren einer roten Ampel ist kein Kavaliersdelikt. Bei einem Rotlichtverstoß mit Unfallfolge sind ein Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg die Folge.
Ampelanlagen sorgen für Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Unfälle haben hier häufig schwerwiegende Folgen. Entsprechend streng zeigt sich der Gesetzgeber bei Rotlichtverstößen. Wer eine rote Ampel überfährt, dem drohen Punkte im Flensburger Fahreignungsregister, empfindliche Bußgeldstrafen und gegebenenfalls auch ein Fahrverbot. Richtig übel wird es für den Fahrer, wenn es infolge des Rotlichtverstoßes kracht.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens noch keine Sekunde lang Rot. Rotlichtsünder können hier mit einem blauen Auge davonkommen. Ihnen drohen in diesen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Anders stellt es sich aber dar, wenn sie durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben oder es sogar zu einem Unfall kam. Dann fallen die Sanktionen deutlich strenger aus:
Wer bei Rot über eine Ampel fährt und einen Unfall verursacht, wird mit einem höheren Bußgeld bestraft und muss auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn also die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand, als sie überfahren wurde, sind die Konsequenzen ohnehin deutlich gravierender. Für die Missachtung des Rotlichts sind hier neben dem Bußgeld in jedem Fall ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg vorgesehen. Liegt außerdem eine Gefährdung anderer vor oder kommt es zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld.
Achtung: Je nach Tatvorgang kann der qualifizierte Rotlichtverstoß auch drastischere Folgen haben. Wenn das Überfahren der roten Ampel beispielsweise als Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum geschah, handelt es sich bei dem Rotlichtverstoß nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Hier droht neben dem Entzug des Führerscheins und der Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auch eine Freiheitsstrafe.
Besondere Strafen für Fahranfänger und Berufskraftfahrer
Rote Ampel überfahren in der Probezeit
Das Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit gilt als sogenannter A-Verstoß. A-Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsverstöße in der Probezeit, die spezielle Maßnahmen nach sich ziehen.
Für Fahranfänger sieht der Gesetzgeber bei Rotlichtverstößen empfindliche Strafen vor. Wenn Fahrer in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, droht ihnen zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls einem Fahrverbot eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre. Überdies müssen sie innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Aufbauseminar absolvieren, um ihren Führerschein behalten zu dürfen.
Rotlichtverstoß mit Lkw und Bus
Für den Gesetzgeber spielt es keine Rolle, ob Sie mit einem Lastwagen oder einem Pkw eine rote Ampel überfahren. Für Fahrer von Bussen oder Lkw gelten an Ampeln die gleichen Regelungen und Sanktionen wie für Pkw-Fahrer. Ihnen drohen dieselben Strafen für Rotlichtverstöße aus dem Bußgeldkatalog: Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 90 bis 360 Euro, ein oder zwei Punkte in Flensburg und überdies ein einmonatiges Fahrverbot.
Wann ein Fahrverbot unausweichlich ist
Im Grunde ist es ganz einfach: Wer eine rote Ampel überfährt und durch den Rotlichtverstoß andere gefährdet oder gar einen Unfall verursacht hat, wird mit einem Fahrverbot bestraft. Diese Regelung gilt für einfache und für qualifizierte Rotlichtverstöße.
Der Gesetzgeber geht zusätzlich davon aus, dass eine solche Gefährdung grundsätzlich immer dann vorliegt, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde lang rot war, als sie überfahren wurde. Darum zieht jeder qualifizierte Rotlichtverstoß neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein einmonatiges Fahrverbot für den Fahrer nach sich.
Dennoch lohnt es sich gerade bei Fällen, in denen ein Fahrverbot droht, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Sobald der Bußgeldbescheid bei dem betroffenen Fahrer eingegangen ist, kann der Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob im Einzelfall ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll ist und ein Fahrverbot womöglich vermieden werden kann.